«Allgemeine GeschäftsbedingungenDJ Titschy Entertainment

Gültigkeit:

Diese AGB's gelten für alle von "DJ Titschy Entertainment - Markus Lenz (geb. Titschnegg) (nachgolgend auch Auftragnehmer oder DJ genannt) erbrachten Veranstaltungsdienstleistungen. Die Adresse des Auftragnehmer ist: Markus Lenz, Norfer Kirchstraße 1b), 41469 Neuss

Zustandekommen:

Sie erhalten ein Angebot von DJ Titschy Entertainment - Markus Lenz. Mit Ihrer Buchung nehmen Sie das Ihnen unterbreitete Angebot von DJ Titschy Entertainment an. Mit Ausstellung und Zusendung der Anzahlungsrechnung nimmt DJ Titschy Entertainment Ihren Auftrag an. Mit Überweisung Ihrer Anzahlung ist die Buchung beiderseitig fixiert und rechtsgültig.

Widerrufsrecht für Verbraucher:

Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, kann der Auftragnehmer kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten.

Datenspeicherung:

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von DJ Titschy Entertainment.

Zahlungsbedingungen:

Mit Ihrer Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% auf das Konto des Auftragnehmers fällig. Sie erhalten eine Anzahlungsrechnung.
Der Restbetrag ist in bar am Veranstaltungstag, nach erfolgtem Soundcheck zu zahlen, oder bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Bei Zahlung per Überweisung gilt - sofern nicht anders vereinbart - eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Stornierung durch den Auftraggeber:

Bei Stornierung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:

·       Mehr als 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 20 % der beauftragten Gesamtsumme (Einbehaltung der Anzahlung)

·       Weniger 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 50% der beauftragten Gesamtsumme

·       Bei kurzfristigem Rücktritt von weniger als 31 Tagen vor Veranstaltungsdatum werden 80% der beauftragten Gesamtsumme fällig.

Als Rücktritt durch den Auftraggeber gelten alle nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Gründe. Es steht dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, dem Auftraggeber einen niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

Haftung:

Der Auftraggeber haftet ausschließlich vor, während und nach der Veranstaltung für eventuell entstandene Schäden an oder Verlust von Eigentum des Auftragnehmers sowie Personenschäden, welche nicht auf fahrlässiges/unsachgemäßes Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden am Eigentum und Mieteigentum des Auftragnehmers, welche durch Veranstaltungsgäste verursacht wurden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ggf. von der Location zur Verfügung gestellte technische Ausstattung (Ton-/Lichtanlage, elektrische Installation, etc.) nach bestem Wissen und Gewissen zu bedienen. Für eventuelle Beschädigungen an dieser Ausstattung haftet der Auftraggeber als Mieter der Location.
Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Er haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
Der Auftragnehmer haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der ihm zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.

Musikalische Gestaltung:

Der Auftragnehmer erbringt die in diesem Vertrag benannte Dienstleistung mit kreativen Elementen und ist in der Ausgestaltung dieser frei! Der Auftragnehmer ist nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, Musikwünsche des Auftraggebers und seiner Gäste zu erfüllen. Ein Nichterfüllen von Musikwünschen ist ihm jedoch vorbehalten und kein Grund zur Beanstandung oder Honorarminderung.

Ersatz-DJ (z.B. im Krankheitsfall):

Ist der Auftragnehmer selbst nicht in der Lage die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, wird er ersatzweise einen anderen DJ beauftragen, die Dienstleistung an seiner statt zu erbringen. Die in diesem Vertrag ausgemachten Konditionen gelten fort. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt aufgrund dessen vom Vertrag zurückzutreten.

Anmeldung, Lizenzzahlung (GEMA):

Grundsätzlich ist der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA zuständig, sofern die GEMA-Gebührenordnung dies erfordert. Gleiches gilt für eine Anmeldung bei den zuständigen Behörden (Ordnungsamt, etc.) im Falle einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung der Veranstaltung, ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der Auftragnehmer dafür von dritter Seite belangt werden. Es gelten bei einer dadurch bedingten kurzfristigen Absage der Veranstaltung die vorab definierten Stornobedingungen.

Beschaffenheit des Veranstaltungsorts / Rahmenbedingungen

Der Auftraggeber hat dem DJ einen Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen, welcher für die Veranstaltung und die dafür benötigte technische Ausstattung geeignet ist. Des Weiteren sind dem DJ (und ggf. seinem Assistenten) ein kostenfreier Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes sowie alkoholfreie Getränke während der gesamten Veranstaltungsdauer und bei einer Veranstaltungsdauer von mehr als 8 Stunden mindestens eine warme Mahlzeit zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, folgende technische Voraussetzungen für den Aufbau der Licht- und Tontechnik am Veranstaltungsort zu erfüllen:

·       Ein Ort zum Ein- & Ausladen unmittelbar am Eingang der Location (Lieferanteneingang o.ä.)

·       eine Tanzfläche in unmittelbarer Nähe des DJ-Pults

·       trockener Veranstaltungsraum und trockener, ebener, befestigter Untergrund; Luftfeuchtigkeit unter 50% und Temperaturen zwischen 10°C und 35°C; Das Equipment muss vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt sein.

·       Stromversorgung von 230V (nach Anforderungen des VDE ausgeführt) in unmittelbarer Nähe des DJ-Pults sowie je einen zusätzlichen Stromkreis für die Licht- und Tontechnik, alternativ ein Starkstromanschluss (16A oder 32A) in unmittelbarer Nähe der Tanzfläche bzw. des DJ-Pults, ein Stromaggregat ist als Stromquelle nicht zulässig. Die Stromkosten für den Betrieb der Ton- und Lichttechnik hat der Auftraggeber zu zahlen.

Falls der Auftritt aus einem dieser Gründen abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

Schlussbestimmungen:

·       Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

·       Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs, auszuüben.

·       Ein Aufrechnungsrecht gegen uns steht Ihnen nur zu, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und soweit wir den der Aufrechnung zugrundeliegenden Anspruch anerkannt haben oder er rechtskräftig festgestellt ist.

·       Sie dürfen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit uns nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abtreten.

·       Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Neuss.

·       Es gilt deutsches Recht.

·       Sie und wir sind verpflichtet, dann, wenn einzelne oder mehrere Regelungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam/nichtig/undurchführbar sind oder eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht, durch eine wirksame Regelung ersetzen bzw. die Lücke ausfüllen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaften Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Regelung und dem Vertragszweck entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausgeschlossen. Beruht die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Termin oder Frist), so ist diese Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.


Stand: Dezember 2023 / Januar 2022

 

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